Lutz Heilmann (Die Linke) läßt Wikipedia sperren

Lutz Heilmann (Die Linke) hat durch eine einstweilige Verfügung dafür gesorgt,
das das Internetportal des Mitmach-Lexikons "Wikipedia" vorläufig nicht erreichbar ist.

Von Hendrik Wieduwilt (Quelle: faz.net)

Vorläufig nicht erreichbar: von „wikipedia.de” darf nicht auf „de.wikipedia.org” weitergeleitet werden
16. November 2008 Am Freitagvormittag ließen sich noch 826 557 Artikel des
Mitmach-Lexikons „Wikipedia“ unter der Internetadresse „wikipedia.de“
durchsuchen. Damit ist es vorerst vorbei: Denn Lutz Heilmann (Die Linke) hat
eine einstweilige Verfügung erwirkt. Die untersagt, von dort „auf die
Internetadresse de.wikipedia.org weiterzuleiten“ – stattdessen findet sich dort
derzeit ein entsprechender Hinweis. Der Eintrag über den
Bundestagsabgeordneten ist allerdings nach wie vor zu erreichen – und zwar
durch jeden, der „Lutz Heilmann“ in eine Suchmaschine eintippen kann.
Das hängt damit zusammen, dass die Verfügung sich gegen den deutschen
Verein Wikimedia richtet, der aber „keinen Einfluss“ auf die Online-Enzyklopädie
hat, wie die Sprecherin Catrin Schonevill betont. Die Einträge werden nämlich
durch die Wikimedia Foundation verwaltet, einer amerikanischen Stiftung mit Sitz
in Florida. Auf der Seite des deutschen Vereins fand sich allerdings eine
Suchmaske für das Onlinelexikon. Ob das allein schon für eine Sperrung genügt,
hält der Anwalt des Vereins Thorsten Feldmann für fraglich: „Trotz zahlreicher
Auseinandersetzungen gibt es keine einzige gerichtliche Entscheidung, die den
Verein Wikimedia Deutschland verantwortlich macht.“
Ungewollte Effekte


Am Sonntag rudert Heilmann dann zurück. Nachdem seine eigene Homepage
zunächst stundenlang nicht mehr abrufbar war, verkündete er dort am
Nachmittag, er werde „keine weiteren juristischen Schritte unternehmen“. Die
Weiterleitung könne nun wieder geschaltet werden, denn „die falschen,
ehrabschneidenden und deshalb mein Persönlichkeitsrecht verletzenden Inhalte“
seien nun entfernt worden. Kleinlaut wandte er sich an die aufgebrachte
Wikipedia-Gemeinde: Der „juristische Weg“ habe sich insoweit als „problematisch
erwiesen“, heißt es in der Erklärung.
Problematisch war der Weg allemal, denn über die Gründe für Heilmanns
Verfügung schossen sofort zahlreiche Spekulationen ins Kraut. Wikipedia-Nutzer
kramten in früheren Artikelversionen – diese sind nämlich durch einen Klick
abrufbar. Andere erinnerten sich an eine Schlammschlacht, über die die
„tageszeitung“ kürzlich berichtete. Heilmann wurde angeblich mit einem Sexshop
in Verbindung gebracht. Auch die zunächst als „Wehrdienst“ deklarierte Stasi-
Vergangenheit des Bundestagsabgeordneten war wieder in aller Munde.
Bleibender Schaden für Wikipedia?


„Wir raten Mandanten, die gegen Wikipedia vorgehen wollen, sich das aus
Reputationsgründen genau zu überlegen“, sagte der Kölner Medienanwalt Tobias
Gostomzyk. „Oft wird gerade dadurch erst das öffentliche Interesse geweckt. Das
ist kommunikativ ein Eigentor. Auch bei Hunderttausenden Wikipedia-Nutzern
macht man sich so nicht beliebt.“ Wer auf dem juristischen Wege gegen Artikel
vorgehen will, kann die amerikanische Stiftung verklagen. „Dafür muss man ein
bisschen was tun“, räumt auch Wikimedia-Anwalt Feldmann ein, hält das aber für
zumutbar. Gostomzyk sieht hier durchaus Hürden: „Wer im Ausland
Rechtsschutz sucht, muss äußerst gut vernetzt sein. Nicht jeder wird die Kosten
für eine international tätige Kanzlei tragen wollen. Der Geldbeutel setzt
effektivem Rechtsschutz deshalb oftmals Grenzen.“ Und dann stellt sich noch die
Frage, wie verantwortlich Wikipedia für Inhalte ist, die freie Autoren beigesteuert
haben.
Feldmann will nun nach wie vor Widerspruch einlegen, denn formell ist das
Verfahren nicht beendet. Mit einer Entscheidung rechnet er in ein paar Wochen –
sofern es noch dazu kommt. Der Anwalt vermutet, dass das Landgericht von der
Tragweite seiner Entscheidung selbst überrascht ist. Über eine gerichtliche
Klarstellung würde sich der Anwalt freuen. Er befürchtet „bleibenden Schaden für
den Verein Wikimedia Deutschland“. Denn es entstünde der Eindruck, dass
jedermann mit einer Verfügung dessen Seite schließen könne.

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